Schülervertretung der Leibnizschule


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VORSPANN



Was soll Schule grundsätzlich leisten?

Eine Zusammenfassung des § 4 (Bildungs- und Erziehungsziele) findet ihr auf dieser Seite.

§4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)

Rechte und Pflichten:


 

Schülerinnen und Schüler haben das Recht, in der Schule nach Begabung, Fähigkeit und Neigung ausgebildet zu werden.
Eltern haben das Recht auf eine Schulbildung ihrer Kinder.
Der Staat hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf ihre bürgerlichen Rechte und Pflichten vorzubereiten.


 

Die Schule hat die Aufgabe, die geistigen, seelischen und körperlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln. Dabei müssen alle Schülerinnen und Schüler gleichberechtigt behandelt werden


 

Die Schule soll folgende Fähigkeiten fördern:
ein erfülltes Leben zu führen
Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
für sich und andere Leistungen zu erbringen.


 

Die Schule soll außerdem
wirtschaftliches und geschichtliches Wissen vermitteln
Verständnis für Natur und Umwelt schaffen
für die Beteiligung am Schutz von Pflanzen, Tieren und Menschen werben.


 

Die Schule soll
die Offenheit gegenüber anderen Kulturen
den Willen zur Völkerverständigung
die Friedensfähigkeit fördern


 

Die Schule soll darüber hinaus ein Bewußtsein schaffen für:
die besondere Verantwortung und Verpflichtung Deutschlands in Europa
die Bedeutung einer gerechteren Welt


 

Die Schule soll erziehen zu:
Freiheit und Selbständigkeit
Toleranz gegenüber Andersdenkenden
politischem und sozialem Einsatz
Teilnahme an der Gestaltung von Arbeitswelt und Gesellschaft


 

Die Schule muß für Gleichberechtigung sorgen:
finanzielle Mittel, gesellschaftliches Ansehen, Nationalität und Geschlechtszugehörigkeit dürfen keinen Einfluß auf Schulart und Schulabschluß haben


 

Die Eltern haben das Recht, die Grundsätze der Erziehung ihrer Kinder festzulegen. Die Schule darf diese Grundsätze nicht verletzen. Dazu zählen vor allem Fragen der Religion und Weltanschauung, aber auch die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Schule.
Die Schule ist verpflichtet, Sexualkunde im Unterricht zu behandeln. Dadurch sollen die Eltern bei der Sexualerziehung ihrer Kinder unterstützt werden.


 

Alle an Schule Beteiligten sollen bei der Lösung von Problemen zusammenarbeiten. Damit sind Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler gemeint


 

Die Schule muß Sachfragen politisch ausgewogen behandeln: Sie darf nicht nur eine Seite zu Wort kommen lassen. Außerdem muß sich die Schule parteipolitisch unabhängig verhalten


§4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)




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Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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