Schülervertretung der Leibnizschule


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Stories aus dem Schulalltag

Zeugnis II
Zuspätkommen I
Zuspätkommen II


Zeugnis II

Frage:

Eine Schülerin hat am Ende des Schuljahres nicht all ihre Bücher abgegeben. Der Klassenlehrer händigt ihr daraufhin kein Zeugnis aus und sagt, das könne sie sich abholen, wenn sie ihre Schulbücher zurückgegeben hätte.

Ist das rechtens?


Antwort:

Nein, denn unabhängig von anderweitigen Verpflichtungen gegenüber der Schule haben SchülerInnen am Ende des Schuljahres Anspruch auf ein Zeugnis.


Mehr Infos:

§35 Zeugnis (Schulgesetz)



Zuspätkommen I

Frage:

Mein Schulbus ist wegen eisglatter Straßen neulich eine halbe Stunde zu spät in der Schule angekommen. Deshalb kam ich zu spät zum Unterricht und wurde dafür eingetragen, weil mein Lehrer mir nicht geglaubt hat.

Darf ich eingetragen werden, wenn mein Schulbus Verspätung hat?


Antwort:

Nein! Es ist eindeutig entschuldigtes Fehlen. Wenn es beweisbar ist, daß der Schulbus für Deine Verspätung verantwortlich ist, dann kannst Du ja nichts dafür. Glaubt Dir Dein Lehrer nicht, empfehle ihm doch, sich beim Busunternehmen zu erkundigen.


Mehr Infos:

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Zuspätkommen II

Frage:

Mein Freund verschläft fast jeden Tag und platzt dann immer 10 Minuten später einfach so in die Stunde rein.

Wie oft kann man zu spät kommen, ohne daß etwas passiert?


Antwort:

Das hängt vom Lehrer ab. Es gibt Lehrer die sich schon recht früh auf den Schlips getreten fühlen, denn letztendlich ist dies keine Form der Höflichkeit gegenüber dem Lehrer. Letztlich allerdings können Lehrer zu "Extraaufgaben", mündlichen oder schriftlichen Mißbilligungen greifen, wenn sich keine Besserung einstellt.


Mehr Infos:

§45 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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