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Stories aus dem Schulalltag |
Widerspruch
Zahnpflege
Zeugnis
I
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Ein Schüler hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen, bezweifelt aber, daß der Lehrer ihn richtig benotet hat, weil die letzten zwei Arbeiten eine 3 waren und er mündlich auch nicht so schlecht ist. Was kann er machen? |
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Zunächst einmal bietet sich immer an, mit der betreffenden Lehrkraft darüber zu sprechen, wie die Note zustande gekommen ist. Wenn dies allerdings nicht hilft, dann kann jede Schülerin/jeder Schüler Widerspruch bei der Schulleitung gegen seine Benotung einlegen. Über diesen Einspruch muß dann die Schule entscheiden. |
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In unserer Schule ist seit Jahren kein Schulzahnarzt gewesen. Als Grund wird uns immer gesagt, es wäre weder das Geld noch die Räumlichkeiten und Zeit dafür vorhanden. Ist das korrekt? |
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Nein. Laut Jugendzahnpflegegesetz
vom 24.10.1966 und dem Erlaß zur Durchführung des Jugendzahnpflegegesetzes
vom 06.03.1969 ist jede Schule dazu verpflichtet, mindestens einmal im
Jahr einen Zahnarzt kommen zu lassen, der die Behandlungsbedürftigkeit
bei den SchülerInnen feststellen soll. Geldmangel kann keine "Ausrede"
sein, denn die Kosten tragen die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.
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In einem Zeugnis taucht plötzlich der Kommentar des Schulleiters auf, der den Leistungsabfall eines Schülers kritisiert. Kann das sein? |
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Ja, auch Schulleiter dürfen im Rahmen ihrer Aufgaben und in pädagogischer Verantwortung Leistungsbewertungen formulieren. |
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©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)