Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Widerspruch
Zahnpflege
Zeugnis I


Widerspruch

Frage:

Ein Schüler hat im Zeugnis eine 5 in Englisch bekommen, bezweifelt aber, daß der Lehrer ihn richtig benotet hat, weil die letzten zwei Arbeiten eine 3 waren und er mündlich auch nicht so schlecht ist.

Was kann er machen?


Antwort:

Zunächst einmal bietet sich immer an, mit der betreffenden Lehrkraft darüber zu sprechen, wie die Note zustande gekommen ist. Wenn dies allerdings nicht hilft, dann kann jede Schülerin/jeder Schüler Widerspruch bei der Schulleitung gegen seine Benotung einlegen. Über diesen Einspruch muß dann die Schule entscheiden.


Mehr Infos:

§138 Widerspruch (Schulgesetz)



Zahnpflege

Frage:

In unserer Schule ist seit Jahren kein Schulzahnarzt gewesen. Als Grund wird uns immer gesagt, es wäre weder das Geld noch die Räumlichkeiten und Zeit dafür vorhanden.

Ist das korrekt?


Antwort:

Nein. Laut Jugendzahnpflegegesetz vom 24.10.1966 und dem Erlaß zur Durchführung des Jugendzahnpflegegesetzes vom 06.03.1969 ist jede Schule dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr einen Zahnarzt kommen zu lassen, der die Behandlungsbedürftigkeit bei den SchülerInnen feststellen soll. Geldmangel kann keine "Ausrede" sein, denn die Kosten tragen die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.
Die Schule ist dagegen verpflichtet, diesen Erlaß zu unterstützen, indem sie die Zeit dafür zur Verfügung stellt, und vor allem die Räume, die zudem ausreichend beleuchtet und steril (für die Instrumente) sein müssen.


Mehr Infos:

Jugendzahnpflegegesetz vom 24. Oktober 1966
Erlaß "Durchführung des Jugendzahnpflegegesetzes" vom 6. März 1969



Zeugnis I

Frage:

In einem Zeugnis taucht plötzlich der Kommentar des Schulleiters auf, der den Leistungsabfall eines Schülers kritisiert.

Kann das sein?


Antwort:

Ja, auch Schulleiter dürfen im Rahmen ihrer Aufgaben und in pädagogischer Verantwortung Leistungsbewertungen formulieren.


Mehr Infos:

§35 Zeugnis (Schulgesetz)




Nächste Seite:

Zeugnis II
Zuspätkommen I
Zuspätkommen II

Vorherige Seite:

Weisungen, Beaufsichtigung
Wer vertritt mich in der Schule?
Werbung


Inhalt

©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


zurück zur SV-Seite