Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Weisungen, Beaufsichtigung
Wer vertritt mich in der Schule?
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Weisungen, Beaufsichtigung

Frage:

Mathematik fällt heute bei der Klasse 7c aus. Alle freuen sich auf eine Freistunde und wollen in der italienischen Eisdiele ein Eis essen. Der Klassenlehrer verbietet dies.

Warum darf der Lehrer das?


Antwort:

Minderjährige SchülerInnen müssen während der Unterrichtszeit beaufsichtigt werden, ebenso während der Pausen, auf dem Schulgelände, bei anderen Schulveranstaltungen und Ausflügen, damit ihnen nichts passiert. Wenn jeder das machen würde, wozu er Lust hätte, dann würde es für den Lehrer ziemlich schwierig werden, 20 SchülerInnen im Auge zu behalten. Von daher darf er Regelungen treffen, die ihnen eben verbieten, Eis zu essen. Vielleicht kann man ihn ja überreden, mit der gesamten Klasse zur Eisdiele zu gehen.


Mehr Infos:

§36 Weisungen, Beaufsichtigungen (Schulgesetz)



Wer vertritt mich in der Schule?

Frage:

Wer sind meine Ansprechpartner?


Antwort:

Zunächst einmal natürlich die Schülervertretung (SV). Diese besteht aus der Klassensprecherversammlung sowie dem/der Schülersprecher/Schülersprecherin (und ggf. seinem/ihrem "Team").

Zusätzlich wird in den Klassen ein/eine Klassensprecher/Klassensprecherin gewählt, der/die die Klasse in der Klassensprecherversammlung vertritt und auch während der Unterrichtszeit über die SV und entsprechende Projekte berichten darf.
In den Jahrgängen der Oberstufe wird für je 15 SchülerInnen ein/eine Vertreter/Vertreterin für die Jahrgangsversammlung gewählt. diese bildet mit der Klassensprecherversammlung dann die SV.
Es kann auch noch ein/eine Sprecher/Sprecherin für einzelne Kurse gewählt werden, der/die dann aber auch nur für die den Kurs betreffenden Fragen zuständig ist.
Ob an Deiner Schule der/die Schülersprecher/Schülersprecherin von allen SchülerInnen oder ersatzweise von der Klassensprecherversammlung gewählt wird, steht im SV-Statut Deiner Schule.


Mehr Infos:

§111 Tätigkeit der Schülervertreter (Schulgesetz)



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Frage:

Wir wollen einen neuen Videorecorder haben, da unser alter kaputt ist und wir die neuen Biologie-Lehrfilme nicht sehen können. Unser Lehrer sagt, es sei kein Geld vorhanden, deshalb könnten wir auch keinen kaufen. Zwei Mitschüler haben nun einen Elektrogeschäft gefragt, ob sie uns einen schenken. Unser Schulleiter meint nun, dies sei gesetzlich nicht erlaubt.

Stimmt das?


Antwort:

Generell hat der Schulträger dafür zu sorgen, daß die Schule nötige Dinge wie eben einen Videorecorder erhält, allerdings ist es zulässig, wenn Firmen oder auch Eltern der Schule Anschaffungen spenden, damit die Schüler die Möglichkeit haben, z.B. einen Lehrfilm in Biologie zu sehen.


Mehr Infos:

§49 Werbung (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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