Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Unterricht selbst bestimmen
Unterrichtsbefreiung für Schülervertreter
Unterrichtsinhalte - ich verstehe nichts!?


Unterricht selbst bestimmen

Frage:

Wolltet Ihr nicht schon immer mal mitentscheiden, was Ihr lernt?

Dann geht doch zu den Fachkonferenzen!


Antwort:

Die Fachkonferenz berät über die Lehrpläne, welchen Stoff wir also im Unterricht durchnehmen.
Es ist also mal ganz interessant zu hören, warum wir so manches lernen müssen.Viel wichtiger aber ist, daß auch wir, als Schüler, dort vertreten sind (es dürfen Schülervertreter ab der 8. Klasse dabeisein), damit wir den Lehrern mitteilen können, was wir als Schüler für wichtig in diesem Fach halten.
Falls ihr an dem Termin nicht könnt, habt ihr das Recht Euch vertreten zu lassen. Schickt auf jeden Fall einen Vertreter!
Laßt Euch für die Fachkonferenzen wählen!


Mehr Infos:

§95 Fachkonferenzen (Schulgesetz)



Unterrichtsbefreiung für Schülervertreter

Frage:

Eine Schülerinnensprecherin, die gleichzeitig Mitglied im Landesschülerparlament (LSP) ist, möchte eine Sitzung des Landesschülerparlamentes besuchen. Ihre Klassenlehrerin verbietet das.

Darf sie das? Welche Möglichkeiten hat die Schülerin, sich dagegen zu wehren?


Antwort:

Nein, denn Mitglieder der Schülervertretungen (SVen), der Kreisschülervertretungen (KSVen) und LandesschülerInnenvertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz für ihre Tätigkeit Unterrichtsbefreiung.
Ein SV-Mitglied hat ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von 12 Unterrichtsstunden im Schuljahr. Ist er in der KSV, erhält er weitere 6 Stunden und ist er in der LSV, noch 12 Stunden Freistellung. Hast Du diese Zahl noch nicht überschritten, bist Du für die jeweiligen Stunden entschuldigt und darfst also fernbleiben.
Erster Schritt wäre, zum Schulleiter zu gehen, und ein zweiter, sich an die Landesschülervertretung zu wenden.


Mehr Infos:

§114 Ergänzende Bestimmungen (Schulgesetz)



Unterrichtsinhalte - ich verstehe nichts!?

Frage:

Wir sind alle total verzweifelt. Wir quälen uns durch den Chemieunterricht, weil wir absolut nichts mehr verstehen. Trotzdem müssen wir planmäßig die Arbeiten schreiben.

Kann ein Lehrer Arbeiten schreiben lassen, auch wenn keiner den Stoff verstanden hat?


Antwort:

Prinzipiell ja, aber es wäre doch ratsam, ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer zu führen und um Aufschub zu bitten. Allerdings muß eine Arbeit vom Schulleiter genehmigt werden, wenn 1/3 der Arbeiten schlechter als "4" sind.
Genehmigt der Schulleiter die Arbeit, so habt Ihr die Möglichkeit (mit Unterstützung der Schülervertretung und der Eltern) Euch zu beschweren.
Unproblematischer und vernünftiger ist es allerdings, vorher zu versuchen, das Problem mit dem Lehrer aus der Welt zu schaffen.


Mehr Infos:

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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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