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Stories aus dem Schulalltag |
Unterricht
selbst bestimmen
Unterrichtsbefreiung
für Schülervertreter
Unterrichtsinhalte
- ich verstehe nichts!?
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Wolltet Ihr nicht schon immer mal mitentscheiden, was Ihr lernt? Dann geht doch zu den Fachkonferenzen! |
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Die Fachkonferenz
berät über die Lehrpläne, welchen Stoff wir also im Unterricht durchnehmen. |
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Eine Schülerinnensprecherin, die gleichzeitig Mitglied im Landesschülerparlament (LSP) ist, möchte eine Sitzung des Landesschülerparlamentes besuchen. Ihre Klassenlehrerin verbietet das. Darf sie das? Welche Möglichkeiten hat die Schülerin, sich dagegen zu wehren? |
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Nein, denn Mitglieder
der Schülervertretungen (SVen), der Kreisschülervertretungen (KSVen) und
LandesschülerInnenvertretung (LSV) erhalten durch das Schulgesetz für
ihre Tätigkeit Unterrichtsbefreiung. |
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Wir sind alle total verzweifelt. Wir quälen uns durch den Chemieunterricht, weil wir absolut nichts mehr verstehen. Trotzdem müssen wir planmäßig die Arbeiten schreiben. Kann ein Lehrer Arbeiten schreiben lassen, auch wenn keiner den Stoff verstanden hat? |
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Prinzipiell ja, aber
es wäre doch ratsam, ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer zu führen und
um Aufschub zu bitten. Allerdings muß eine Arbeit vom Schulleiter genehmigt
werden, wenn 1/3 der Arbeiten schlechter als "4" sind. |
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©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)