Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Ungerechte Behandlung durch Lehrer
Unterricht
Unterricht am letzten/ersten Schultag vor und nach den Ferien


Ungerechte Behandlung durch Lehrer

Frage:

Ich habe ein Referat gehalten bei dem ich immer wieder vom Lehrer unterbrochen wurde. Das macht er aber mit allen so. Immer wieder gibt er hinterher dafür schlechte Noten, daß wir seinetwegen aus dem Konzept gekommen sind.

Was kann ich machen, wenn ein Lehrer mich ungerecht behandelt?


Antwort:

Sprich ihn direkt darauf an. Ist das nicht möglich, wende Dich an Deinen Klassensprecher oder an die SV. Die wird vom Verbindungslehrer unterstützt, so daß Du gute Chancen hast, wenn der Schulleiter sich Deines Falles annimmt. Trau' Dich!


Mehr Infos:

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Unterricht

Frage:

Eine Lehrerin gibt Unmengen von Hausaufgaben auf, behandelt im Unterricht nur Themen, die die Schülerinnen und Schüler nicht interessieren, und läßt, was die Gestaltung des Unterrichts betrifft, nicht mit sich reden.

Darf Sie das?


Antwort:

Ja, denn laut Schulgesetz gestalten die Lehrkräfte den Unterricht in eigener pädagogischer Verantwortung. Sie sind dabei lediglich an Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere an die Bildungs- und Erziehungsziele der Schule und die Rahmenrichtlinien der Lehrpläne sowie an die Weisungen der Schulleiterin oder des Schulleiters und der Schulaufsichtsbehörden gebunden.

Allerdings ist es auch Aufgabe der Schule, Schüler angemessen am Unterricht zu beteiligen und ihre Vorstellungen zu berücksichtigen.


Mehr Infos:

§83 Lehrkräfte (Schulgesetz)
§4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)
Erlaß "Stellung des Schülers in der Schule" vom 13. Juni 1973



Unterricht am letzten/ersten Schultag vor und nach den Ferien

Frage:

Die Sommerferien nahen. Am letzten Schultag soll noch kompletter Unterricht gemacht werden. Einzelne SchülerInnen sollen noch in der 6. Stunde Unterricht haben und dann ihr Zeugnis bekommen.

Ist das richtig?


Antwort:

Nein! Vor den Sommerferien findet am letzten Schultag nur dreistündiger Unterricht statt. In der vierten Stunde werden dann die Zeugnisse ausgeteilt. Am ersten Schultag nach allen Ferien ist planmäßiger Unterricht.
Für Berufsschulen gelten besondere Regelungen.


Mehr Infos:

Erlaß "Unterricht am ersten/letzten Schultag vor/nach den Ferien" vom 28. November 1991




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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