|
Stories aus dem Schulalltag |
Schulsammlungen
Schulzahnarzt
Sexualkunde
|
|
|
Darf in der Schule Geld gesammelt werden?
|
|
Ja, ihr dürft Geld
sammeln, aber nur für bestimmte Anlässe. Außerdem nach §§ 1 und 9 des
Sammlungsgesetzes müßt ihr Euch eine Erlaubnis bei der Landes- oder zuständigen
Kreisordnungsbehörde holen und Eure Schulaufsichtsbehörde muß die Schulsammlung
genehmigen. |
|
|
|
|
|
Ein Schüler möchte sich nicht vom Schulzahnarzt untersuchen lassen. Kann er dazu gezwungen werden? |
|
Ja, denn SchülerInnen haben sich laut Schulgesetz, soweit es zur Vorbereitung schulischer Maßnahmen und Entscheidungen erforderlich und durch Rechtsvorschriften zugelassen ist, schulärztlich, schulpsychologisch und sonderpädagogisch untersuchen zu lassen und müssen an vom Bildungsministerium zugelassenen standartisierten Tests teilnehmen |
|
|
|
|
|
Eine Lehrerin weigert sich, im Biologieunterricht Sexualkunde zu unterrichten. Sie ist der Meinung, das könnten auch andere Fachlehrer übernehmen. Stimmt das? |
|
Ja. Die Schule ist
lediglich verpflichtet, Sexualkunde im Unterricht zu behandeln. In welchen
Fächern das geschieht, bleibt aber offen. Trotzdem haben Schüler das Recht,
in (irgend)einem Fach Sexualkundeunterricht zu erhalten. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)