Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Schulbücher
Schulkonferenz
Schulpsychologischer Dienst


Schulbücher

Frage:

Ein veraltetes Schulbuch soll durch ein neues ersetzt werden.

Wer entscheidet, welches Schulbuch angeschafft wird und welche Möglichkeiten haben SchülerInnen dabei mitzubestimmen?


Antwort:

Über die Anschaffung neuer Schulbücher entscheidet die zuständige Fachkonferenz. Da in jeder Fachkonferenz auch bis zu zwei SchülerInnen sitzen und mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen, hat auch die Schülerschaft die Gelegenheit, sich zu den neuen Büchern zu äußern.


Mehr Infos:

§95 Fachkonferenzen (Schulgesetz)



Schulkonferenz

Frage:

Was macht die Schulkonferenz?


Antwort:

Die Schulkonferenz ist DAS Gremium überhaupt an Eurer Schule, denn die Schulkonferenz ist das höchste beschlußfassende Organ der Schule und selbst der Schulleiter muß die Beschlüsse, die dort gefaßt werden, umsetzen.
Wenn die Schulkonferenz also sagt, Rauchen ab 16 Jahren ist okay, dann muß der Schulleiter dies akzeptieren, auch wenn er gegen diese Entscheidung ist, allerdings gilt das auch umgekehrt für Eltern und Schüler.
In der Schulkonferenz sitzen nämlich ab dem Schuljahr 1999/2000 ein Drittel Lehrer, ein Drittel Eltern und ein Drittel Schüler, alle sind somit gleichberechtigt und haben nie allein die Mehrheit, von daher ist es wichtig, daß jede Schülervertretung Mitglieder für die Schulkonferenz wählt und diese dann im Sinne der Schülerschaft abstimmen. Es ist weiterhin wichtig zu wissen, daß die Lehrkräfte für einige Punkte, über die die Schulkonferenz beschließt, ein Einspruchsrecht (Veto) besitzen (z.B. Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten).

Die Schulkonferenz entscheidet über viele wichtige Punkte, z.B. über die Verwendung des Geldes, das der Schule zur Verfügung steht, über die Dauer und Anzahl von Arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, über die Haus- und Schulordnung und auch über die Tatsache, ob samstags Unterricht stattfindet oder nicht, ein äußerst wichtiges Gremium also, darum nutzt die Schulkonferenz zur Umsetzung Eure Wünsche und Ziele.


Mehr Infos:

§91 Zusammensetzung der Schulkonferenz (Schulgesetz)
§92 Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz (Schulgesetz)



Schulpsychologischer Dienst

Frage:

Eine Schülerin im 8. Jahrgang scheint große seelische Probleme zu haben. Die Klasse weiß davon und wendet sich vertrauensvoll an den Klassenlehrer, der eine Schulpsychologin zu Rate zieht. Die Schulpsychologin möchte das betroffene Mädchen genauer untersuchen. Die Schülerin ist mit einer Untersuchung einverstanden, will jedoch nicht, daß ihre Eltern davon erfahren.

Muß die Schulpsychologin die Eltern unterrichten?


Antwort:

Nein, denn vertrauliche Daten dürfen nur mit der schriftlichen Zustimmung der Betroffenen übermittelt und nur in nicht automatisierten Dateien/Akten gespeichert werden. Das Mädchen kann deshalb offen mit der Schulpsychologin über ihre Probleme sprechen, ohne daß ihre Eltern informiert werden müssen.


Mehr Infos:

§128 schulpsychologischer Dienst (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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