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Stories aus dem Schulalltag |
Schülerzeitung
II
Schülerzeitungen
Schulausflüge/Wandertage/Klassenfahrten
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Ich habe einen Artikel in meiner Schülerzeitung geschrieben, in dem ich einen Lehrer massiv angegriffen habe, jedoch nicht unsachlich gewesen bin. Der wurde von dem betreffenden Lehrer zensiert. Darf ein Lehrer vor der Veröffentlichung einer Schülerzeitung Artikel verbieten oder verändern? |
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Nein. Für Schülerzeitungen gilt dasselbe wie für allgemeine Zeitungen: Ihr genießt laut Grundgesetz § 5 uneingeschränkte Pressefreiheit und Berichterstattungsfreiheit. Eine Zensur der Artikel darf demzufolge auch nicht stattfinden. Auch das Presserecht garantiert Euch freie Meinungsäußerung. |
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Ich habe Lust, eine witzige Schülerzeitung herauszubringen. Was muß man beim Gründen einer Schülerzeitung beachten? |
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Für das Gründen einer Schülerzeitung brauchst Du ein paar superaktive Mitschüler, mit denen Du eine kreative Redaktion gründest. Die gesetzliche Regelung obliegt dem Bundespresserecht, und somit unterscheidet ihr Euch nicht von einer "normalen Zeitung", außer daß sie von Schülern verfaßt und in der Schule verteilt wird. Viel Spaß! |
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Seit zwei Jahren haben wir keinen Wandertag mehr gemacht, dabei würden wir uns so gern das neue Museum für Technik ansehen. Unsere Lehrerin ist aber der Meinung, daß wir noch eine ganze Menge lernen müssen, und lehnt es deshalb ab, einen Tag für den Museumsbesuch einzuplanen. Haben wir ein Recht auf Wandertage? |
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Nein! Ein Recht auf
Wandertage hat kein Schüler, allerdings sollen pro Schuljahr jährlich
fünf Wandertage durchgeführt werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem
Unterrichtsthema stehen. Der Besuch eines technischen Museums ist sinnvoll,
wenn man sich in Physik mit dem Aufbau eines Motors beschäftigt. Wandertage
sind nämlich keine touristische Reise, also Urlaub auf Mallorca am Strand
ist nicht. |
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©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)