Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Schülervertreter
Schülervertretung I
Schülerzeitung


Schülervertreter

Frage:

Unser Klassensprecher engagiert sich total für die Klasse und riskiert dabei auch Streß mit den Lehrern, wenn er einmal nicht der Meinung ist wie sie. Kürzlich hat unser Deutschlehrer ihm eine 4 im Mündlichen gegeben und damit begründet, er suche nur Streit mit den Lehrern.

Darf der Lehrer das machen?


Antwort:

Nein! Ein Schülervertreter, also jemand der die Schülerschaft als Klassensprecher, Vertreter oder Mitglied in der Schulkonferenz/einer Fachkonferenz vertritt, darf weder bevorzugt noch benachteiligt werden aufgrund seines Amtes.Der Lehrer darf dem Klassensprecher also keine schlechte Note geben, nur weil er sich für seine Mitschüler einsetzt, vielmehr hat er sogar ein Recht darauf, daß der Schulleiter und die Lehrer ihn bei seiner Arbeit unterstützen und über wichtige, die Schüler betreffenden Angelegenheiten, zu informieren.


Mehr Infos:

§110 Tätigkeit der Schülervertreter (Schulgesetz)



Schülervertretung

Frage:

Ein Schulleiter verbietet der SV, einen Basar innerhalb der Schule durchzuführen.

Darf er das?


Antwort:

Die Schulleiterin oder der Schulleiter haben in der Schule das Hausrecht, d.h. sie oder er kann bestimmen, was in der Schule gemacht wird (sofern das Gesetz oder sonstige Rechts- und Verwaltungsvorschriften keine klare Regelung vorsehen).
Jedoch hat die SV die Möglichkeit, sich an die Schulkonferenz zu wenden. Wenn die Schulkonferenz dem Antrag der SV stattgibt, ist die Schulleiterin oder der Schulleiter dazu verpflichtet, den Beschluß auszuführen.


Mehr Infos:

§82 Schulleiter (Schulgesetz)
§91 Schulkonferenz (Schulgesetz)



Schülerzeitung I

Frage:

Schüler haben sich zu einer Redaktion an unserer Schule zusammengeschlossen und geben eine Zeitung heraus, in der ein rüder Artikel über eine Lehrerin erscheinen soll. Der Schulleiter verbietet die Herausgabe der Zeitung.

Darf er das? Welche Möglichkeiten haben Schüler, sich dagegen zu wehren?


Antwort:

Schülerzeitungen stehen laut Schulgesetz außerhalb der Verantwortung der Schule, d.h. der Schulleiter hat keine Möglichkeit einzugreifen. Tut er dies doch, verstößt er gegen das Gesetz.
Die Schüler können sich in so einem Fall an die Schulaufsicht oder natürlich an die LSV wenden.
Der Schulleiter hat zwar nicht die Möglichkeit die Herausgabe der Zeitung zu verbieten, allerdings kann er als Hausherr der Schule den Verkauf auf dem Schulgelände untersagen, aber auch in solch einem Fall hilft Euch die LSV.


Mehr Infos:

§116 Schülerzeitung (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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