Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Schülergruppen I
Schülergruppen II
Schülerstreik


Schülergruppen I

Frage:

Meine Freunde und ich möchten nach der Schule zusammen Fußballspielen, aber wir wissen nicht wo.

Können wir die Schulsporthalle nutzen?


Antwort:

Ja, ihr könnt an Eurer Schule eine Schülergruppe aufmachen und so auch Schulräumlichkeiten nutzen. Aber aus rechtlichen Gründen muß eine Aufsicht gewährleistet sein.


Mehr Infos:

§117 Schülergruppen (Schulgesetz)



Schülergruppen II

Frage:

Einige Schülerinnen möchten an ihrer Schule eine Handballmanschaft gründen. Dazu möchten sie außerhalb der Unterrichtszeit Schulräumlichkeiten nutzen und in der Schule Plakate aushängen. Die Schulleiterin verbietet das.

Hat sie das Recht dazu?


Antwort:

Nein! Die Schülergruppe verfolgt eines der unten genannten Ziele. Eine Schülergruppe ist ein Zusammenschluß von SchülerInnen, die ein gemeinsames Interesse haben, wie z.B. Skat spielen oder Inlineskaten (also fachliche, sportliche, kulturelle, konfessionelle oder politische Ziele verfolgen).
Wenn Ihr Euch zu einer Schülergruppe zusammengeschlossen habt, braucht Ihr Eure Zielsetzung nur noch schriftlich zusammenzufassen, eine/n Verantwortliche/n (mind. 14 J. alt) ausfindig zu machen, und dies der Schulleitung mitzuteilen.
Weiterhin sollten Euch kostenlose Schulräumlichkeiten außerhalb der Unterrichtszeit zur Verfügung gestellt werden, dazu benötigt ihr dann eine Aufsichtsperson (Eltern, Lehrer, verantwortungsvolle Schüler). Außerdem könnt Ihr auf Eure Veranstaltungen am schwarzen Brett aufmerksam machen und eine eigene Schülerzeitung herausgeben.
Natürlich können an Euren Veranstaltungen auch Leute teilnehmen, die nicht auf Eure Schule gehen, wenn die Schulleitung einverstanden ist.


Mehr Infos:

§117 Schülergruppen (Schulgesetz)



Schülerstreik

Frage:

Nach einer katastrophalen Klassenarbeit "bestreiken" die Schüler den Unterricht.

Ist es SchülerInnen erlaubt zu streiken?


Antwort:

Grundsätzlich gilt: "Schülerstreiks" gibt es gar nicht. Der sogenannte Schülerstreik ist nicht viel mehr als unentschuldigtes Fehlen oder verweigerte Mitarbeit, also unzulässig. Das Demonstrationsrecht wird durch das "Streikverbot" für Schüler nicht eingeschränkt, da jeder Schüler auch außerhalb der Schulzeit demonstrieren kann. Sogar bei einer größeren Zahl "streikender" Schüler bleiben Disziplinarmaßnahmen nicht ausgeschlossen.


Mehr Infos:

Erlaß vom 13. Juni 1973 "Stellung des Schülers in der Schule"




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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