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Stories aus dem Schulalltag |
Religionsunterricht
Samstagsschule
Schriftliche
Mißbilligung
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Die Eltern einer Schülerin möchten nicht, daß ihre Tochter am Religionsunterricht teilnimmt. Der Religionslehrer behauptet aber, die Schülerin habe keine Wahl. Wer hat Recht? |
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Die Eltern bestimmen die Grundsätze der Erziehung ihrer Kinder. Deshalb können sie auch entscheiden, ob die Tochter am Religionsunterricht teilnimmt oder nicht. Ab dem vollendeten 14 Lebensjahr steht Dir das Recht zu, Dich vom Religionsunterricht abzumelden. Meldest Du Dich ab, erhältst Du statt dessen anderen Unterricht. |
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Ich habe die 6-Tage-Woche satt. Am Freitagabend kann ich nicht weggehen, weil ich am Samstag wieder Schule habe. Was mache ich gegen Samstagsschule? |
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Über die Anzahl der Unterrichtstage entscheidet die Schulkonferenz. Wende Dich an Deine Schülervertretung und bitte sie, einen entsprechenden Antrag auf der nächsten Schulkonferenz zu stellen. Dann sollte es nach guter Vorarbeit, insbesondere mit dem Schulelternbeirat (denn dieser hat ein Einspruchsrecht), mit dem freien Samstag klappen. |
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Mein Klassenkamerad treibt es wirklich auf die Spitze. Sogar ich bin geschockt, wenn ich manchmal mitkriege, wie er mit meinem Lehrer spricht. Er macht aber weiter, weil er denkt, ihm kann ja nichts passieren - für eine Mißbilligung würde so etwas nicht reichen. Wann bekommt man eine schriftliche Mißbilligung? |
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Zum Beispiel wenn Du jemanden verprügelt hast. Gewalt an der Schule ist keine Lösung und darf es nicht geben. Auch wenn Du Dich im Unterricht so daneben benimmst, daß die Ermahnungen Deines Lehrers nichts mehr bringen, kann er Dir eine Mißbilligung geben. Eine schriftliche Mißbilligung kann aber auch schon erfolgen, wenn Du mehrmals zu spät kommst oder Deine Hausaufgaben nicht machst oder.... All dies liegt im Ermessen der Lehrkraft. |
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©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)