Schülervertretung der Leibnizschule


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Stories aus dem Schulalltag

Prüfungsfach - Drittes Abiturprüfungsfach
Rauchen in der Schule
Rechtschreibreform


Prüfungsfach - Drittes Abiturprüfungsfach

Frage:

Eine Schülerin gibt an, im Grundkurs Englisch die dritte Abiturklausur schreiben zu wollen. Ihr Kurslehrer sagt ihr, sie könne das nicht machen, weil sie dann die einzige wäre, die hier eine P3-Klausur schreiben würde und das würde ihm zuviel Arbeit machen.

Darf die Schülerin trotzdem Englisch als drittes Abiturprüfungsfach angeben?


Antwort:

Ja, denn jeder Schüler entscheidet selbständig, in welchem Fach er die dritte schriftliche Abiturklausur schreibt. Lehrer müssen dies akzeptieren und können nicht mit Verweis auf Mehrarbeit dieses ablehnen.


Mehr Infos:

Oberstufenverordnung vom 17. Januar 1995



Rauchen in der Schule

Frage:

Ich bin 15 und seit zwei Jahren Raucher. Zu Hause darf ich das, in der Schule nicht.

Ab wann darf man in der Schule rauchen?


Antwort:

Das Jugendschutzgesetz erlaubt Dir, ab 16 Jahren zu rauchen. In der Schule entscheidet die Schulkonferenz, in welcher Form sie das Rauchen an der Schule duldet. Dies kann vom Rauchen ab 16 Jahren auf entsprechenden Pausenhöfen bis hin zu einem generellen Rauchverbot an der Schule reichen.


Mehr Infos:

§92 Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz (Schulgesetz)



Rechtschreibreform

Frage:

Die Schüler der 8b wissen einfach nicht mehr weiter, ob sie nun nach den neuen Rechtschreibregeln unterrichtet werden sollen oder nach den alten.

Wie schaut die Lage aus?


Antwort:

Generell müssen im gesamten Bundesgebiet die neuen Rechtschreibregeln unterrichtet werden und ab 2005 gelten diese verbindlich, bis dahin gelten neue und alte Regeln als gleichermaßen korrekt. Ausnahme bildet unser Bundesland, indem durch Volksentscheid die alten Regeln wieder gelten. Allerdings nur bis zum Jahr 2000, dann soll im Landtag erneut darüber nachgedacht und gehandelt werden.
BEACHTE: Wenn Du nach den neuen Regeln schreibst, wird dies zwar am Rand vermerkt, aber nicht als Fehler gewertet.


Mehr Infos:

Erlaß "Umsetzung der Amtlichen Regelung der deutschen Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holstein" vom 5. November 1996
Erlaß "Rechtschreibung an den Schulen in Schleswig-Holstein" vom November 1998




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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