Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Pausen
Praktika
Probleme


Pausen

Frage:

Kann nicht länger Pause sein?


Antwort:

Na klar, Pausen sind wichtig - trotzdem sollten sie (nur) zwischen 5 und 20 Minuten lang sein.

Aber immerhin - dafür ist auch die Länge der Schulstunden auf einheitliche 45 Minuten festgelegt. Allerdings können auch 90minütige Doppelstunden gegeben werden. Und falls Nachmittagsunterricht stattfindet: Die Mittagspause darf natürlich auch länger sein.


Mehr Infos:

Erlaß "Dauer der Unterrichtsstunde" vom 5. Juli 1978



Praktika

Frage:

  1. Die Schüler der 9. Klasse möchten gern ein Praktikum machen, um sich auf ihr späteres Berufsleben vorzubereiten.
    Welche Möglichkeiten haben sie?
  2. Nun steht endlich das Wirtschaftspraktikum vor der Tür, und ein Schüler hat einen tollen Praktikumsplatz in Süddeutschland gefunden.
    Spricht etwas dagegen diese anzutreten?


Antwort:

  1. Betriebspraktika sollen in der 8. Klassen der Hauptschulen und in der 9. Klasse der Realschulen durchgeführt werden. Auch in Gesamtschulen sollen in der 8. und 9. Klasse Betriebspraktika durchgeführt werden. Für Gymnasien sind keine Betriebspraktika vorgesehen, hier gibt es lediglich das Wirtschaftspraktikum im 12. Jahrgang. Dennoch machen über die Hälfte der Gymnasien freiwillig ein Betriebspraktikum. Du solltest dazu am besten einen Antrag auf der Schulkonferenz stellen.
  2. Ja, das Praktikum muß im direkten Umkreis stattfinden, damit der zuständige Lehrer den Schüler im Betrieb problemlos beraten und betreuen kann.


Mehr Infos:

Erlaß "Betriebspraktika" vom 25. Juni 1991



Probleme

Frage:

Streß mit Deinem Lehrer?

Du bist nicht allein!


Antwort:

Wenn Du ein Problem mit einem Lehrer oder Deinem Schulleiter hast - oder sie eines mit Dir - dann kannst Du Dir tatkräftige Unterstützung suchen.
Frag' einfach jemanden aus Deiner SV, ob er/sie Dir hilft, Dich berät und Dich bei den Gesprächen unterstützt. Schülervertreter haben meistens schon mehr Erfahrung bei der Vermittlung zwischen Schülern und Lehrern und kennen Deine Rechte. Genauso kannst Du auch den Verbindungslehrer fragen, denn auch der wird Dir weiterhelfen können, wenn es Streß gibt.


Mehr Infos:

§109 Wesen und Aufgaben der Schülervertretung (Schulgesetz)
§115 Verbindungslehrer (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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