|
Stories aus dem Schulalltag |
Lernmittel
- Wer zahlt das?
Meinungsfreiheit
Mitwirkung
am Unterricht
|
|
|
Wir müssen in Französisch, Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektüre und in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen. Das ist mit der Zeit eigentlich ziemlich teuer. Wieviel muß ein Schüler für Unterrichtsmaterialien zahlen? |
|
In der Regel brauchen
Schüler nichts für Lernmittel zu bezahlen, nur für diejenigen, die auch
persönlich gebraucht werden (z.B. Taschenrechner, Lektüre). Allerdings
kann das Bildungsministerium hierfür Höchstsätze festlegen. Auch die Schulkonferenz
hat die Möglichkeit, eine interne Entscheidung zu treffen, wieviel Schüler
zahlen müssen. |
|
|
|
|
|
Ein Lehrer lobt in seinem Unterricht die Ziele einer bestimmten Partei, während er andere politische Gruppierungen vernachlässigt. Er rechtfertigt sein Verhalten, indem er behauptet, die Meinungsfreiheit gebe ihm das Recht dazu. Darf er das? |
|
Nein, denn in diesem Fall interessiert nicht die Meinung des Lehrers, sondern die politische Bildung der Schüler. Und: Sachfragen müssen in der Schule politisch ausgewogen behandelt werden. |
|
|
|
|
|
Eine Schülerin möchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen. Sie macht konkrete Vorschläge zum aktuellen Thema. Ihre Lehrerin ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklären, warum. Darf sie das? |
|
Nein! Im Rahmen des Lehrplans haben Schüler sehr wohl das Recht, an der Unterrichtsgestaltung (Lehrstoff, Schwerpunkte, Reihenfolge usw.) mitzuwirken. Für den Fall, daß Lehrer Schülervorschläge nicht berücksichtigen können, sollten sie wenigstens die Gründe hierfür nennen. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)