Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Lernmittel - Wer zahlt das?
Meinungsfreiheit
Mitwirkung am Unterricht


Lernmittel - Wer zahlt das?

Frage:

Wir müssen in Französisch, Deutsch und Spanisch jeweils eine Lektüre und in Mathematik einen Taschenrechner anschaffen. Das ist mit der Zeit eigentlich ziemlich teuer.

Wieviel muß ein Schüler für Unterrichtsmaterialien zahlen?


Antwort:

In der Regel brauchen Schüler nichts für Lernmittel zu bezahlen, nur für diejenigen, die auch persönlich gebraucht werden (z.B. Taschenrechner, Lektüre). Allerdings kann das Bildungsministerium hierfür Höchstsätze festlegen. Auch die Schulkonferenz hat die Möglichkeit, eine interne Entscheidung zu treffen, wieviel Schüler zahlen müssen.
Jedenfalls sollte Ihr dann protestieren, wenn es Euch endgültig zu viel wird.


Mehr Infos:

§33 Lernmittel (Schulgesetz)
§92 Aufgaben und Verfahren der Schulkonferenz (Schulgesetz)



Meinungsfreiheit

Frage:

Ein Lehrer lobt in seinem Unterricht die Ziele einer bestimmten Partei, während er andere politische Gruppierungen vernachlässigt. Er rechtfertigt sein Verhalten, indem er behauptet, die Meinungsfreiheit gebe ihm das Recht dazu.

Darf er das?


Antwort:

Nein, denn in diesem Fall interessiert nicht die Meinung des Lehrers, sondern die politische Bildung der Schüler. Und: Sachfragen müssen in der Schule politisch ausgewogen behandelt werden.


Mehr Infos:

§4 Bildungs- und Erziehungsziele (Schulgesetz)



Mitwirkung am Unterricht

Frage:

Eine Schülerin möchte sich aktiv an der Unterrichtsplanung beteiligen. Sie macht konkrete Vorschläge zum aktuellen Thema. Ihre Lehrerin ist aber dagegen und weigert sich sogar zu erklären, warum.

Darf sie das?


Antwort:

Nein! Im Rahmen des Lehrplans haben Schüler sehr wohl das Recht, an der Unterrichtsgestaltung (Lehrstoff, Schwerpunkte, Reihenfolge usw.) mitzuwirken. Für den Fall, daß Lehrer Schülervorschläge nicht berücksichtigen können, sollten sie wenigstens die Gründe hierfür nennen.


Mehr Infos:

§31 Beginn und Inhalt des Schulverhältnisses (Schulgesetz)
Erlaß vom 13. Juni 1973 "Stellung des Schülers in der Schule"




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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