Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Leistungsbewertung und Zeugnisse
Leistungskurse
Leistungstand - Wie gut bin ich in der Schule?


Leistungsbewertung und Zeugnisse

Frage:

  1. Eine Oberstufenschülerin möchte nach der 11. Klasse abgehen, hat aber keinen regulären Schulabschluß.
    Kann sie ein Realschulzeugnis beantragen?
  2. Ein Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) wird im Fach Deutsch wegen seiner schwachen Rechtschreibung schlechter benotet.
    Ist das zulässig?
  3. Eine Schülerin möchte, daß Arbeitsgemeinschaften, SV-Arbeit und Schülerlotsen-Tätigkeit im Zeugnis vermerkt werden.
    Ist das möglich?
  4. Einem Schüler wurde im Halbjahreszeugnis und auch im Laufe des zweiten Halbjahres nicht mitgeteilt, daß seine Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe gefährdet ist.
    Kann er daraus das Recht ableiten, am Schuljahresende doch noch versetzt zu werden?


Antwort:

  1. Ja, da sie - wie ein Realschüler - zehn Jahre lang zur Schule gegangen ist. Ebenso kann ein Hauptschüler nach neun Schuljahren immerhin ein Abgangszeugnis bekommen, wenn er das Ziel der Schulart nicht erreicht hat.
  2. Nein, bei LRS-Schülern müssen Rechtschreibleistung und sonstige Leistungen im Fach Deutsch getrennt bewertet werden.
  3. Ja - wenn die Konferenz zustimmt, können sogar noch weitere Angaben zu besonderen Leistungen (in Wettbewerben o.ä.) im Zeugnis vermerkt werden.
  4. Nein, dieses Versäumnis der Lehrer führt nicht dazu, daß der Schüler in die nächste Klassenstufe versetzt wird - es sei denn, er verbessert sich. In der Regel sollten Lehrer jedoch vor den Osterferien eine entsprechende Warnung schriftlich oder mündlich an die Eltern leiten.


Mehr Infos:

Landesverordnung über Notenstufen und andere Angaben in Zeugnissen vom 13. Juni 1995



Leistungskurse

Frage:

Wir sind 12 Schüler und wollen gern einen Leistungskurs Religion belegen. Unser Schulleiter richtet diesen Leistungskurs trotz unserer Bitten nicht ein.

Wann darf/muß ein Leistungskurs eingerichtet werden?


Antwort:

Die Schule muß (nach ihren Möglichkeiten) in den Fächern Deutsch, zwei Fremdsprachen, Geschichte und/oder Erdkunde, Mathematik, zwei Naturwissenschaften und in einem weiteren, möglichst musischen Fach einen Leistungskurs anbieten. Mindesten 5 der genannten Fächer sind als Leistungskurse einzurichten. Alles darüber hinaus macht die Schule freiwillig. Allerdings solltet Ihr alles versuchen, den Leistungskurs zu bekommen, den Ihr wollt. Schließlich müßt Ihr Abitur machen.
Helfen kann Euch dabei auch der Oberstufenleiter.


Mehr Infos:

Oberstufenverordnung vom 17. Januar 1995



Leistungstand - Wie gut bin ich in der Schule?

Frage:

Ein Schüler möchte gern wissen, wie er gerade in Erdkunde steht und ob er sich noch reinhängen muß oder ob er ein wenig lockerer dem Unterricht folgen kann. Die Lehrerin weigert sich, ihm eine Auskunft über seinen Leistungsstand zu geben.

Darf sie sich weigern?


Antwort:

Nein, denn alle Schüler sind gemäß ihres Alters über ihren Leistungsstand zu unterrichten. Wie oft und in welcher Form dies geschieht, liegt in der Entscheidung der Lehrerin, allerdings dürfen Lehrkräfte 6 Wochen vor den Zeugnissen keine Auskünfte mehr geben.


Mehr Infos:

§31 Beginn und Inhalt des Schulverhältnisses (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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