Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Klassensprecherversammlungen
Kreisschülervertretung (KSV)
Legasthenie - Förderung


Klassensprecherversammlungen

Frage:

Wir wollen gern eine Versammlung aller Klassensprecher in der Schulzeit machen. Unser Schulleiter erlaubt es uns aber nur in der 7. und 8. Stunde, nicht, wie wir möchten, in der 3. und 4. Stunde.

Wann dürfen Klassensprecherversammlungen stattfinden?


Antwort:

Klassensprecherversammlungen dürfen auch während der Schulzeit stattfinden, da die Schülervertretung Teil der Schule ist. Der Schulleiter hat die SV in ihrer Arbeit zu unterstützen und darf nur in deren Arbeit eingreifen, wenn die SV Rechts- und Verwaltungsvorschriften mißachtet. Ferner hat jeder Schülervertreter ein Recht auf Unterrichtsbefreiung von bis zu 12 Unterrichtsstunden im Schuljahr.
TIP: Versucht mit dem Schulleiter einen Kompromiß zu finden, z.B. die Sitzungen abwechselnd in der 1. und 2., das nächste Mal in der 5. und 6. Stunde stattfinden zu lassen.


Mehr Infos:

§110 Tätigkeit der Schülervertreter (Schulgesetz)
§114 Ergänzende Bestimmungen (Schulgesetz)



Kreisschülervertretung (KSV)

Frage:

Was ist die KSV?


Antwort:

Die Kreisschülervertretung gibt den einzelnen Schularten die Möglichkeit, sich auf Kreisebene auszutauschen und Projekte durchzuführen. Jede Schule darf zwei stimmberechtigte Mitglieder in das Kreisschülerparlament entsenden. Hier wird dann auch ein Vorstand und ein Kreisschülersprecher gewählt.
Kreisschülervertretungen sind vor allem deshalb wichtig, weil man sich hier über Ideen und Veranstaltungen austauschen kann und weiß, was an anderen Schulen in der Umgebung gut, besser oder eben auch schlecht läuft.


Mehr Infos:

§112 Kreisschülervertretungen (Schulgesetz)



Legasthenie - Förderung

Frage:

Ich bin Legastheniker, was nun?


Antwort:

Wenn bei Dir eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS - Legasthenie) förmlich festgestellt worden ist, hast Du auch in der Orientierungsstufe die Möglichkeit, gezielt gefördert zu werden. Die Gruppenstärke soll höchstens 10 SchülerInnen betragen.

In sämtlichen schriftlichen Arbeiten (also auch in den Fremdsprachen) dürfen Deine Rechtschreibfehler nicht gewertet werden.
Selbst bei Diktaten zählt nur Dein individueller Leistungsfortschritt, nicht die tatsächliche Fehlerzahl. Zu bedenken ist auch, daß es über die Rechtschreibung hinaus andere legastheniebedingte Fehler gibt (Lesen, Grammatik), die vom Erlaß nicht erfaßt werden.

Auch nach der 6. Klasse gelten diese Vorschriften noch, allerdings nur, bis Deine RS-Leistungen durchgängig "ausreichend" oder besser sind.In Deinem Zeugnis sollte Dein/e DeutschlehrerIn die Rechtschreibung getrennt von Deinen sonstigen Leistungen bewerten.

Wenn Du also Probleme mit der Rechtschreibung hast, wende Dich an Dein/e DeutschlehrerIn oder an den/die VerbindungslehrerIn. Dort erfährst Du auch, welche/r LehrerIn an Deiner Schule für Fragen der Legasthenie verantwortlich ist (denn dafür sollte es jemanden geben!).

Mit dem Erreichen der Oberstufe (11. Jahrgang) ist es mit den genannten Regelungen bedauerlicherweise vorbei, ab jetzt wird Deine RS-Leistung genauso bewertet wie bei den anderen auch.


Mehr Infos:

Erlaß "Förderung von Schülern mit Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie)" vom 20. Sept. 1985




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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