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Stories aus dem Schulalltag |
Klassenbuch
Klassengrößen
Klassenkonferenz
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Eine Schülerin wird wegen Kaugummikauens im Unterricht ins Klassenbuch eingetragen. Die Lehrerin, die den Eintrag vornimmt, sagt vor der Klasse, sie habe in den Unterlagen der Schülerin gelesen, es hätte vor zwei Jahren schon mal einen ähnlichen Vorfall gegeben. Ist der Eintrag rechtens? Darf die Lehrerin die Unterlagen der Schülerin einsehen, darf die Lehrerin dies vor der Klasse erzählen, und darf die Schülerin in ihre Unterlagen Einsicht nehmen? |
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Der Eintrag ist rechtens.
Das Klassenbuch ist ein Dokument, in dem der Unterrichtsverlauf einer
Klasse festgehalten wird. Eigentlich kann jedes Vorkommnis ins Klassenbuch
eingetragen werden und sollte nicht unbedingt negativ aufgefaßt werden.
LehrerInnen haben das Recht, die Daten ihrer SchülerInnen einzusehen. |
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Wie groß
darf Eure Klasse sein?
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Wird Euer Unterricht
aus einem Grund nicht in Klassen, sondern in anderen Gruppen gegeben,
dann dürft Ihr nur so viele Gruppen haben, wie Ihr davor Klassen hattet. |
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Was macht eigentlich die Klassenkonferenz?
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Die Klassenkonferenz
besteht aus den LehrerInnen, die diese Klasse unterrichten, dem/der Vorsitzenden
des Klassenelternbeirates und - ab der achten Klasse - der Klassensprecherin/dem
Klassensprecher. |
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©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)