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Stories aus dem Schulalltag |
"Hitzefrei"
/ "Schneefrei" II
Informationspflicht
der Lehrer
Informationspflicht
der Schulleiter
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Schneeverwehungen, Eisregen und glatte Straßen: Was will man mehr im Winter? Doch auch die Schulbusse fahren nicht mehr und mit dem Fahrrad packe ich mich andauernd auf die Schnauze. Darf ich bei solchem Winterwetter zu Hause bleiben? |
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Die Entscheidung über
Unterrichtsausfall im Winter aufgrund von außergewöhnlichen Wetter- und
Straßenverhältnissen fällt das Ministerium. Wenn allerdings die Straßen
spiegelglatt sind und auch Busse schon nicht mehr fahren, dann ist es
wahrscheinlich, daß Du zu Hause eine Schneeballschlacht machen kannst
und nicht zum Unterricht mußt. |
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Ein Schüler erkundigt sich beim Lehrer nach dessen Unterrichtsplanung, weil der zu vermittelnde Stoff die Klasse überfordert und zudem langweilt. Auch soll der Lehrer erklären, wie er welche Leistungen bewertet/benotet. Er weigert sich jedoch und behauptet, den Schülern gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet zu sein. Stimmt das? |
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Nein! Dank umfassender Informationsrechte darf sich jeder Schüler nach Art und Aufbau des Lehrstoffes erkundigen, der die Interessen der Schüler im übrigen zu berücksichtigen hat. Genauso muß der Lehrer seine Bewertungsmaßstäbe offenlegen und gegebenenfalls das Zustandekommen bestimmter Noten erklären (auch bei Prüfungen). |
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Neulich bin ich zu meinem Schulleiter gegangen, um nach den Rechten der SV bezüglich der Organisation einer Schulfete zu fragen. Dieser hat mich abgefertigt, indem er sagte, er müsse mich nicht über meine Rechte informieren, ich solle mich doch an andere Stellen wenden. Gibt es eine Pflicht der Schulleitung, Schüler über ihre Rechte zu informieren? |
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Fragen kann man immer! Solltest Du tatsächlich keine Auskunft erhalten, hast Du die Möglichkeit, die LandesschülerInnenvertretung anzurufen, da berät man Dich immer und kann Dir im Problemfall auch helfen.Ferner ist Dein Schulleiter tatsächlich verpflichtet, Dir Auskunft zu geben. |
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©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)