Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Fehlen in der Schule
Fehlstunden
Formen des Unterrichts


Fehlen in der Schule

Frage:

Mal wieder geschwänzt?

So geht das (leider) nicht.


Antwort:

Denn ohne berechtigten Grund darfst Du nicht fehlen, sondern mußt am Unterricht teilnehmen. Falls Du das nicht tust und verschiedene Maßnahmen wie Gespräche mit Deinen Eltern oder Attestpflicht nicht helfen, kann der Schulbesuch sogar erzwungen werden - zumindest, solange Du noch schulpflichtig bist.
Also, laß es am besten gar nicht erst so weit kommen!


Mehr Infos:

§48 Schulzwang (Schulgesetz)



Fehlstunden

Frage:

Ich bin in der Oberstufe und habe schon 10 Fehlstunden in meinem Erdkunde-Grundkurs. Ich habe Angst, daß mein Kurs nicht anerkannt wird !

Wie ist die Sachlage?


Antwort:

Für Stunden, in denen Du fehlst, mußt Du immer eine schriftliche Entschuldigung vorlegen. Die Gefahr der Fehlstunden liegt einfach darin, daß Du nicht benotet werden kannst, wenn Du Dich der sogenannten "Feststellung der Leistung" entziehst


Mehr Infos:

Oberstufenverordnung vom 17. Januar 1995



Formen des Unterrichts

Frage:

Welche Möglichkeiten gibt es eigentlich?


Antwort:

Zwar sollen Mädchen und Jungen gemeinsam unterrichtet werden, aber für einige Zeit kann in bestimmten Fächern auch mal getrennter Unterricht (z.B. in den Naturwissenschaften) stattfinden.
Soweit möglich, sollen auch behinderte und nicht behinderte SchülerInnen zusammen eine Schule besuchen.
In bestimmten Fächern (z.B. Sprachen) können auch SchülerInnen verschiedener Klassen zusammen in Kursen unterrichtet werden.
Verbindlicher Unterricht kann teilweise schulart-, jahrgangs-, fächer- und lernbereicheübergreifend erteilt werden.
An Ganztagsschulen darf höchstens 8,5 Std. Unterricht gegeben werden und bis zur 10. Klassenstufe auch nur an 5 Tagen in der Woche. An anderen Schulen findet an 5 oder 6 Vormittagen Unterricht statt, manchmal kann aus organisatorischen Gründen auch nachmittags Unterricht stattfinden.


Mehr Infos:

§5 Formen des Unterrichts (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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