Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Eltern: Was wissen sie über Deine Leistungen in der Schule?
Ende der Schulstunde - Klingelzeichen
Falsche Notengebung?


Eltern: Was wissen sie über Deine Leistungen in der Schule?

Frage:

Schon wieder herrscht dicke Luft, als die Schülerin nach Hause kommt. Sie hatte doch extra die 5 in Mathematik letzte Woche nicht ihren Eltern erzählt, um genau dieses zu vermeiden. Nun sagt aber der Vater, daß die Lehrerin angerufen hat, um sich zu erkundigen.

Durfte die Lehrerin die Schülerin "verpetzen"?


Antwort:

Ja, denn die Eltern von minderjährigen SchülerInnen dürfen sich auch außerhalb der Zeugnisse über den Leistungsstand informieren und informieren lassen, um noch rechtzeitig eingreifen zu können.


Mehr Infos:

§31 Beginn und Inhalt des Schulverhältnisses (Schulgesetz)



Ende der Schulstunde - Klingelzeichen

Frage:

Mein Lehrer richtet sich niemals nach dem Klingelzeichen. Er unterrichtet bis in die große Pause hinein, und kleine Pausen haben wir nach seinen Stunden schon gar nicht mehr.

Darf ein Lehrer bis in die Pause unterrichten?


Antwort:

Nein! Ihr hört sicherlich immer den Lehrerspruch: "Der Lehrer beendet die Stunde, nicht das Klingeln!", damit nicht alle gleich rausrennen, sobald sie das Zeichen hören. Es gilt: Die Unterrichtsstunde beginnt mit dem Klingelzeichen und sie endet mit ihm.
Also, laßt den Lehrer am besten seinen Satz zu Ende sprechen, und wenn er das Klingelzeichen ganz ignoriert, weist ihn freundlich darauf hin. Im übrigen dienen Eure regelmäßigen Pausen Eurer Erholung."


Mehr Infos:

Schul- und Hausordnung



Falsche Notengebung?

Frage:

Mein Lehrer möchte mir eine 4 als Zeugnisnote geben, obwohl ich zwei 3en in den Arbeiten und auch recht gute Tests und Hausaufgaben geliefert habe.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mich falsch bzw. unzureichend benotet fühle?


Antwort:

Versuche zuerst immer, mit Deinem Lehrer darüber zur reden.
Wenn das nicht klappt, wende Dich an Deinen Verbindungslehrer und bitte ihn, mit dem Fachlehrer zu sprechen, um eine Lösung zu finden. Bei mündlichen Noten ist das schon schwieriger; da würde ich, wenn ein persönliches Gespräch fehlschlägt, es mit einem offenen Klassengespräch versuchen, bei dem Dich Deine Mitschüler unterstützen können.
Auch die Möglichkeit eines offiziellen Einspruchs gegen Deine Zeugnisnote bleibt Dir.


Mehr Infos:

§138 Widersprüche (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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