|
Stories aus dem Schulalltag |
Datenschutz
II
Datenschutz
III
Datenschutz
- Klassenbücher I
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ich habe keine Lust, daß meine Mitschüler meine Noten mitkriegen. Mein Lehrer pflegt allerdings immer jeden Schüler einzeln aufzurufen und dessen Leistungsstand anzusagen. Darf ein Lehrer meine Leistungen vor der ganzen Klasse sagen? |
|
Nein. Es gibt den sogenannten Datenschutz, auf den Du auch in der Schule Anspruch hast. Wenn Du nicht willst, daß der Lehrer Deine Leistung vor der Klasse bekannt gibt, muß er das respektieren. Er muß allerdings zuerst fragen, ob es allen recht ist, öffentlich die Noten zu nennen; es liegt nicht an Dir, ihn darauf hinzuweisen. |
|
|
|
|
|
Ein Lehrer trägt personenbezogene Daten seiner Schüler ins Klassenbuch. Er verweist dabei auf das Recht der Schule, über diese Daten frei zu verfügen. Hat er Recht? |
|
Nein: Schulen müssen bei der Datenspeicherung die im Landesdatenschutzgesetz verankerten Rechte einhalten. Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts zählt auch die Amtsverschwiegenheit. Außerdem dürfen Datenverarbeitungsgeräte nur in der Verwaltung eingesetzt werden. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
©1999
ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de;
www.raffisweb.de)