Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Busfahrer
Buß- und Bettag - Befreiung vom Unterricht
Datenschutz I


Busfahrer

Frage:

Ich lebe in einem 300-Seelen-Dorf, das mehrere Kilometer von meiner Schule entfernt liegt. Da ich mit dem Fahrrad quer durch matschige, dunkle Waldwege fahren müßte, weil es der kürzeste Weg zur Schule ist, will ich lieber mit dem Bus fahren. Um pünktlich in die Schule zu kommen, muß ich allerdings den Linienbus nehmen, der um 5.30 Uhr morgens fährt, d.h. ich bin jeden Tag schon um 6.00 Uhr in der Schule, nachdem ich um 4.30 Uhr aufgestanden bin. Der Bus fährt nur einmal alle drei Stunden und deshalb bin ich immer erst am Abend zu Hause.

Ist es nicht möglich, mir eine günstigere Lösung zu bieten?


Antwort:

Klar! Du mußt Dich an den Schulträger (Kreis- oder Stadtverwaltung) wenden und ihr Deine Situation schildern, um die Notwendigkeit eines Schulbusses zu beweisen. Dann wird der Kreis/die Stadt in Absprache mit dem Verkehrsministerium möglicherweise den Einsatz eines Schulbusses genehmigen, da er/sie dazu verpflichtet ist, diesen zu finanzieren, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel - wie in deinem Fall - nicht zumutbar ist.


Mehr Infos:

§80 Schülerbeförderung (Schulgesetz)



Buß- und Bettag - Befreiung vom Unterricht

Frage:

Ein evangelischer Schüler möchte am Buß- und Bettag während der Unterrichtszeit den Gottesdienst in der Kirche besuchen. Seine Englischlehrerin verbietet das.

Hat sie das Recht dazu?


Antwort:

Nein, denn alle Mitglieder von Religionsgemeinschaften haben einen Anspruch darauf, an Gottesdiensten teilzunehmen, um sich damit zu ihrer Religion zu bekennen. Auf Antrag werdet Ihr am Bußtag vom Unterricht befreit.


Mehr Infos:

Erlaß "Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein" vom 18. August 1998



Datenschutz I

Frage:

Was weiß meine Schule über mich?

Guck doch einfach nach!


Antwort:

Schulen führen über jede Schülerin/jeden Schüler personenbezogene Daten. Diese beinhalten neben den Personalien auch Daten über Deine Schullaufbahn. Aber auch Informationen über Dein Lernverhalten, Dein generelles Verhalten in der Schule und sogar die Ergebnisse von schulärztlichen, schulpsychologischen und sonderpädagogischen Untersuchungen. Darüber hinaus hast Du das Recht, jederzeit in Deine Akte zu sehen. Bei minderjährigen Schülern wird dieses Recht durch die Eltern wahrgenommen. Die Schulakten befinden sich in der Regel im Sekretariat.


Mehr Infos:

§50 Erhebung und Verarbeitung von Daten (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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