Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Stories aus dem Schulalltag

Baseball-Caps im Unterricht?
Beschwerde über einen Lehrer
Beurlaubung


Baseball-Caps im Unterricht?

Frage:

Es heißt immer: "Nimm' Deine Mütze ab, man trägt so was nicht im Unterricht."

Dürfen wir in der Stunde Mützen oder Caps tragen?


Antwort:

Es gibt eigentlich kein Gesetz, das diesen Fall regelt, allenfalls die Schul- und Hausordnung. Wenn Lehrer es jedoch von euch erwarten, so ist es eine Form der Höflichkeit, dies auch zu tun.


Mehr Infos:

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Beschwerde über einen Lehrer

Frage:

Eine Schülerin, die sich ihrer Rechte beraubt sieht, möchte sich über ihren Lehrer beschweren.

Ist das in der Schule überhaupt möglich?


Antwort:

Ja, jeder Schüler hat das Recht, in der Schule Kritik vorzutragen. Dabei muß er ausreichend Gelegenheit bekommen, seine Beschwerde anzubringen. Eventuell muß dann für Abhilfe gesorgt werden.
Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann eingereicht werden. Hier muß man schriftlich begründen, was einem nicht paßt und warum man sich beschwert.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde über einen Lehrer wird beim Schulleiter eingereicht, über den Schulleiter bei der Schulaufsichtsbehörde.
Beim genaueren Verfahren helfen Dir die Verbindungslehrkraft und die LandesschülerInnenvertretung.


Mehr Infos:

§109 Wesen und Aufgaben der Schülervertretungen (Schulgesetz)
Erlaß vom 13. Juni 1973 "Stellung des Schülers in der Schule"



Beurlaubung

Frage:

Eine Schülerin möchte an einem fünftägigen Seminar mit belgischen Schülern in Brüssel teilnehmen, um sich über die Europäische Union zu informieren. Da das Seminar während der Schulzeit stattfindet, bittet sie ihre Lehrerin, sie für diesen Zeitraum zu beurlauben. Die Lehrerin lehnt ab.

Darf sie das?


Antwort:

Ja! Zwar kann jeder Schüler während des Schuljahres bis zu 6 Wochen beurlaubt werden, ohne daß das Schulverhältnis unterbrochen wird, aber er hat keinen Anspruch darauf. Wenn Du also ohnehin gerade Probleme in Mathematik hast oder eine Arbeit geschrieben werden soll, dann sieht es schlecht mit zusätzlichen "Ferien" aus. Viel hängt aber davon ab, wie Du es schaffst Deine Lehrerin zu überzeugen, daß es nun ganz wichtig ist, daß gerade Du für eine bestimmte Sache Urlaub brauchst.


Mehr Infos:

§34 Beurlaubung (Schulgesetz)




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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