Schülervertretung der Leibnizschule


Inhalt


Und da Du ja noch ein Leben außerhalb der Schule führst...



Gemeindeordnung

Frage:

Wußtest Du eigentlich...


Antwort:

...daß die oberste Richtlinie einer Kommune beinhaltet, daß sie das Wohl der Einwohner fördern soll, vor allem in Verantwortung für die zukünftige Generation?

Das sind WIR!

...daß WIR laut §16 der Gemeindeordnung jederzeit Anträge in die Gemeindevertretung reichen können und die Gemeindevertreter dazu verpflichtet sind, UNS anzuhören, so daß sie ihrer Pflicht nachkommen können, UNSERE Sache in einer angemessenen Frist von den zuständigen Organen der Gemeinde behandeln lassen können?
Vorhaben, die UNS etwas angehen, einbezogen werden müssen und daß die Gemeinde UNS über die Durchführung und die Berücksichtigung UNSERER Interessen Rechenschaft ablegen muß?

Wußtest Du eigentlich, was Du außerhalb Deiner Schule alles machen kannst?

 

Frage:

Und was bedeutet das für uns?


Antwort:

Das bedeutet, daß wir aktiv an den Geschehnissen in unserer Gemeinde mitwirken können. Wir können uns erstmal konstituieren, d.h. zu einer Gruppe zusammenschließen, einen Vorsitzenden wählen und uns bei der Gemeinde als Jugendbeirat anerkennen lassen.
Auf diese Weise haben wir einen Status in der Gemeindevertretung, die von da an verpflichtet ist, uns zuzuhören und über unsere Anträge nachzudenken und abzustimmen. Wir haben also eine Stimme, die gehört wird!!!
Stellt Euch mal vor: Eine Gemeinde nach Euren Ideen!

ALSO: NUTZE DEIN RECHT !

...auch außerhalb der Schule!


Gemeindeordnung, insbesondere §16




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©1999 ndr@schuelervertretung.de
Quelle: http://www.nutze-dein-recht.de/
Bearbeitung für die Leibnizschule Offenbach: Rafael Bujotzek (raffi@raffisweb.de; www.raffisweb.de)


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